


NEU: Nur bei IOWIN-Die Zufriedenheitsgarantie. Testen Sie unser Training ohne Risiko!

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule IOWIN (nachfolgend IOWIN genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch IOWIN schriftlich bestätigt werden. Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an IOWIN zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. IOWIN ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn IOWIN Ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.
Camp-Anfragen (Hotel plus Tennistraining) werden an den jeweilig gewünschten Standort bzw. das Partnerhotel weitergeleitet. Veranstalter und Vertragspartner bei einem gebuchten Camp ist stets das Partnerhotel, IOWIN tritt nur als Vermittler auf.
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Tenniscamps.
Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften der Vereine und nach gesonderter Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. IOWIN teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Alter und Spielstärke ein. Dabei wird versucht, auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. IOWIN bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
Tenniscamps können erst ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 6 Personen gebucht werden. IOWIN behält sich vor, bis zum 10. Tag vor Camp-Beginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern nicht zustande kommt. Die Rückabwicklung bereits bezahlter Beträge erfolgt stets mit dem Partnerhotel.
Die Dauer einer Trainingseinheit wird mit 55 Minuten bemessen.
Der Vertragspartner versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sofern während des Trainings gesundheitliche oder konditionelle Probleme auftreten, verpflichtet er sich diese sofort dem Trainer mitzuteilen.
IOWIN stellt Ihnen gerne Testschläger zur Verfügung. Diese sind für 1 Trainingseinheit gratis, Leihschläger für einen längeren Zeitraum (z.B. Camp) werden mit Kosten von € 7,- pro Tag vergebührt.
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. IOWIN kann leider vor und nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. IOWIN übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
IOWIN behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall besteht keinen Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Trainingsentgeltes.
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde IOWIN unverzüglich, spätesten aber 48 Stunden vor dem Termin absagen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung seitens IOWIN, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nachgeholt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt sowohl die Leistungsverpflichtung seitens IOWIN als auch der Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgelt.
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden, die Leistungsverpflichtung seitens IOWIN entfällt. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.
Bei Rücktritt von einem gebuchten Camp können Stornokosten anfallen. Bezüglich der Stornobedingungen muss sich der Kunde an das jeweilige Partnerhotel wenden.
Nimmt im Zuge eines Camps ein Teilnehmer einzelne tennisspezifische Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung.
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Beanstandungen wegen mangelhafter und fehlender Leistung sind IOWIN spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und Sachen. Die Frist beginnt in dem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung von IOWIN als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks und beim Wintertraining spätestens 14 Tage nach Erhalt des Erlagscheins zu entrichten. Die Zustimmung für speziell gewünschte Zahlungsmodalitäten bleibt IOWIN vorbehalten.
Bei gebuchten Camps muss der Pauschalpreis spätestens 14 Tage vor Campbeginn auf das Konto von IOWIN einbezahlt werden. Der Zahlscheinabschnitt dient als Ausweis zur Spielberechtigung und ist bei Trainingsbeginn unaufgefordert vorzuweisen
Ihre persönlichen Daten werden bei IOWIN elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist IOWIN befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
IOWIN behaltet sich das Recht vor, die im Laufe eines Trainings / Camps gemachten Fotoaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden. Der am Training teilnehmende Kunde stimmt dem im Vorhinein zu.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen als vereinbart. Es wird das sachlich zuständige Gericht in Graz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, wobei IOWIN auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Eine nachträgliche Ergänzung der Bedingungen sowie Änderungen hinsichtlich der Preise bleiben IOWIN ausdrücklich vorbehalten.
Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt / AGB Stand 01.09.2010.